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Nach § 611 BGB  wird ein Behandlungsvertrag für Dienstleistungen mit

90,00 Euro (50 -60 Minuten)/ 45,00 Euro ( 25-30 Minuten)  vereinbart.

(Stand Juli 2018)

Die Bezahlung der Rechnungen ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung und deren Höhe durch Ihre private Krankenversicherung.

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