Rechnungen der heilkundliche Begleitung enthalten bei entsprechenden Diagnosen Ziffern und Gebühren nach der GebüH, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Die Behandlungen sind in bar zu entrichten.
Nach § 611 BGB wird ein Behandlungsvertrag für Dienstleistungen mit
90,00 Euro (50 -60 Minuten)/ 45,00 Euro ( 25-30 Minuten) vereinbart.
(Stand Juli 2018)
Die Bezahlung der Rechnungen ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung und deren Höhe durch Ihre Private Krankenversicherung.